Vor Therapiebeginn 

- eine physiotherapeutische Behandlung ist grundsätzlich nur auf ärztliche Verordnung möglich, Ausnahmen sind Wohlfühlmassagen und präventive Behandlungen (zB. Erstellung eines Übungs-/Trainingsplans für zuhause, Beweglichkeitsqueck etc.)

- lassen Sie den Überweisungsschein von Ihrer Krankenkasse genehmigen - nur so ist eine Teilrückerstattung der Therapiekosten möglich (Wahltherapiepraxis)  - für ÖGK und BVAEB-Versicherte ist dies bis auf Widerruf nicht notwendig!

- bei Grenzgängern bzw. Privatversicherten:  Genehmigung durch die Krankenkasse entfällt, erkundigen Sie sich jedoch bitte bei Ihrer Versicherung bezüglich der Übernahme der Therapiekosten bzw. über einen jährlichen Rahmen für Physiotherapiekosten

- Überweisungsschein zur ersten Behandlung mitbringen 


Nach Beendigung der Therapie

1. Bezahlung der Rechnung 

2. mit Überweisungsschein, Rechnung und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse um Teilkostenersatz ansuchen

3. bei zusätzlicher Privatversicherung ist eine Übernahme der restlichen Kosten möglich


Preise

bei gesetzlicher Versicherung und auf ärztliche Anordnung (Teilkostenersatz durch die Krankenkasse):

Heilgymnastik 30 min                            45 €

Heilgymnastik 45 min                            65 €

Lymphdrainage  30 min                        45 €

Heilmassage 15 min                                18 €

Heilmassage 25 min                                35 €

Elektrotherapie/Wärmetherapie           7 € 

Hausbesuche auf Anfrage.


Präventive Behandlungen als Eigenleistung (auch als Gutschein möglich):

Wohlfühlmassage 45 min                     45 €

Wohlfühlmassage 60 min                     60 €


Bewegungscheck und individueller Trainingsplan 60 min               60 €


Elise-Mila-Behandlung 20-30 min                                                            30 €

Gesundheitsförderung nach Körbler                         je nach Zeitaufwand


Bei Verhinderung - Terminabsage

Die Therapiezeit Ihres Termins ist ausschließlich für Sie reserviert. Daher bitte ich Sie, nicht einhaltbare Termine so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vorher, telefonisch abzusagen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ich die reservierte Zeit in Rechnung stellen. Ich danke für Ihr Verständnis.